Gemäß den Vorgaben des FSA (Freiwillige Selbstkontrolle für die Arzneimittelindustrie e.V.) sollen die Bedingungen und der Umfang der Unterstützung von Mitgliedsunternehmen den Teilnehmern gegenüber sowohl bei der Kongressankündigung als auch -durchführung transparent dargestellt werden.
Gemäß den Richtlinien des AKG (Arzneimittel und Kooperation im Gesundheitswesen e.V.) sollen die Mitgliedsunternehmen darauf hinwirken, dass ihre Unterstützung sowohl bei der Kongressankündigung als auch -durchführung vom Veranstalter offengelegt wird. Die Veröffentlichung von Art und Umfang der Gesamtunterstützung stellt keine Verpflichtung für die AKG-Mitgliedsunternehmen dar und erfolgt hier freiwillig nach schriftlichem Einverständnis.
Sollte für eine CME-Zertifizierung des Kongresses durch die zuständige Landesärztekammer eine Offenlegung aller gezahlten Ausstellungs- oder Sponsoring-Summen notwendig sein, so behält sich INTERPLAN vor dem Folge zu leisten. Dazu werden lediglich Firmenname und Summe offengelegt. Persönliche Daten werden keinesfalls weitergegeben.